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Ermäßigungen und Zuschüsse

Achtung: Bezuschussungsmöglichkeiten durch Bildungsscheck VOR Anmeldung erfragen!

Ermäßigung (gilt nur für Kurse der Familienbildungsstätte)

Der Landschaftsverband gewährt u. g. Personenkreisen eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages von 25 %, allerdings nur, wenn der/die Teilnehmer/-in nicht* in der Lage ist, die volle Kursgebühr zu begleichen:

  1. Familien aus sozialen Brennpunkten und aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur
  2. Sozialhilfeempfänger und ihre Familien, Arbeitslose und Kurzarbeiter und ihre Familien
  3. Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern
  4. Menschen mit Zuwanderungshintergrund und Aussiedler
  5. Familien, in denen Menschen mit Behinderungen und Suchtkrankheiten leben
  6. vom Strafvollzug betroffene Familien

Der Ermäßigungsempfänger quittiert/bestätigt dies auf einer gesonderten Liste bei der Kursleitung

Bildungssch€ck

Die Landesregierung in NRW unterstützt berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck. Für eine Weiterbildungsmaßnahme zahlt das Land maximal 50 % der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungskosten, maximal 500 Euro aus dem Europäischen Sozialfond. Bitte informieren Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen direkt über die Seite des Ministeriums www.bildungsscheck.de, oder über die ortansässigen Beratungsstellen – z.B. in Bergheim die VHS, Frau Bermann-Klein, 02271 476019 Sie erkennen die förderungsfähigen Seminare in unserem Heft an diesem Hinweis „Bildungsscheck“.

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Kontakt: bildungswerke@awo-bm-eu.net

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